Preise & Info


Preisliste gültig ab 15.08.2020 [2 915 KB]

Allgemeine Info:

Nachdem wir keinen Kassenvertrag haben, sind unsere Therapien privat zu bezahlen. Sollten Sie sich einen Teil der Kosten über Ihre Krankkasse zurückholen wollen, so müssen Sie einen gültigen Verordnungsschein mitbringen. Diesen können Sie selbst zu Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung senden, oder wir übernehmen das für Sie.

Sobald unsere Rechnung, bzw. die unserer freiberuflichen Therapeuten vollständig bezahlt worden ist, kann diese bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Wir machen hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten erstatten!! Den genauen Rückerstattungsbeitrag erfahren Sie über Ihre Krankenkasse. Dieser kann sich leider immer wieder ändern.

Achtung! Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass Sie etwas von Ihrer Krankenkasse zurück erhalten!

Sollte eine Verordnung, oder ein Teil Ihrer Therapien von Ihrer Krankenkasse nicht bewilligt worden sein, so informieren wir Sie selbstverständlich.

Als besonderes Service bieten wir bei der Teilrückerstattung unsere Hilfe an und reichen die Unterlagen (auf Wunsch) gerne für unsere Patienten ein.

Der Rückerstattungsbetrag wird von der Krankenkasse direkt auf das Konto des Patienten überwiesen. Ausnahmen sind besachwaltete, oder vorsorgebevollmächtigte Personen. Hier wird der Rückerstattungsbetrag der zuständigen Person überwiesen.

Verbleibende Restkosten können von Ihrer Zusatzversicherung übernommen werden, sollten Sie in Ihrem Vertrag Physiotherapie inkludiert haben. Die Abwicklung mit Ihrer Zusatzversicherung müssen Sie bitte selbst übernehmen.

Bei Fragen zum Rückerstattungsstatus, oder zur Höhe des Rückerstattungsbetrages, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Krankenkasse! Aufgrund des Datenschutzgesetzes sind die Kassen nicht berechtig uns Auskünfte über finanzielle Angelegenheiten zu geben.


Terminabsagen:

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, Ihnen leider in Rechnung gestellt werden müssen.